Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Hochschulwettbewerb im Wissenschaftsjahr 2020|21 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro können nur an die Preisträgerhochschulen oder Preisträgerinstitutionen ausgezahlt werden. Die jeweilige Einrichtung muss für die Preisträgerprojekte entsprechende Konten veranlassen und die Preisgelder verwalten.
  • Alle prämierten Projekte müssen im Wissenschaftsjahr 2020|21 bis zum 30. November 2021 umgesetzt und abgeschlossen werden.
  • Die prämierten Projekte nutzen die Blogpage des Hochschulwettbewerbs zur regelmäßigen Dokumentation ihres Projektverlaufs. Sie haben die Möglichkeit über den Loginbereich Text-, Video- und Bildartikel zu verfassen. Darüber hinaus sollen auch projekteigene Social-Media-Kanäle genutzt werden.
  • Nach der Realisierung der Projekte müssen ein Abschlussbericht und eine Kostenaufstellung zu den verwendeten Mitteln bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden.

Wer kann mitmachen?

  • Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Studierende, Promovierende und Nachwuchswissenschaftler*innen aller Fachbereiche an Hochschulen wie auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland aufgerufen, deren Projekte eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Thema des Wissenschaftsjahres 2020|21 – Bioökonomie aufweisen.
  • Die Teilnahme ist sowohl für Teams als auch für Einzelpersonen möglich.
  • Die Projektideen müssen ab der zweiten Bewerbungsphase rechtsverbindlich, in der Regel also über die Institutions-, Fachbereichs- oder Hochschulleitung eingereicht werden und von entsprechender Stelle abgestempelt sein.