Für die Teilnahme am Hochschulwettbewerb im Wissenschaftsjahr 2024 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro können nur an die Hochschulen und Institutionen der Preisträger*innen ausgezahlt werden. Die jeweilige Einrichtung muss für die Preisträger*innen entsprechende Konten veranlassen und die Preisgelder verwalten.
- Alle prämierten Projekte müssen im Wissenschaftsjahr 2024 bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt und abgeschlossen werden.
- Die prämierten Projekte nutzen die Projektwebseite zur Vorstellung ihrer Projekte. Über den Loginbereich haben die Gewinner*innen die Möglichkeit, individuelle Projektunterseiten zu erstellen und Inhalte auch im Laufe des Jahres zu ergänzen. Zusätzlich soll der gemeinsame Instagram Account zur regelmäßigen Dokumentation der Projektverläufe genutzt werden.
- Die Kommunikation kann zusätzlich über projekteigene Social-Media-Accounts erfolgen.
- Nach der Realisierung der Projekte müssen ein Abschlussbericht und eine Kostenaufstellung zu den verwendeten Mitteln bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Wer kann mitmachen?
- Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Studierende, Promovierende und Nachwuchsforschende aller Fachbereiche an Hochschulen wie auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland aufgerufen, deren Projekte eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Thema des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit aufweisen.
- Die Teilnahme ist sowohl für Teams als auch für Einzelpersonen möglich.
- Für eine erfolgreiche Umsetzung der Projekte wird die Einbindung von lokalen Partnern wie Kommunen, Unternehmen, Startups und Initiativen empfohlen.
Die Projektideen müssen ab der zweiten Bewerbungsphase rechtsverbindlich, in der Regel also über die Institutions-, Fachbereichs- oder Hochschulleitung eingereicht werden und von entsprechender Stelle abgestempelt sein.